Förderprogramme für Freelancer – Von Beratung bis Gründerzuschuss in Deutschland

Gerade in den ersten Jahren der Selbstständigkeit ist es oft schwierig, von Banken Darlehen oder Kredite zu erhalten. Viele Freelancer wissen nicht, dass es auch finanzielle Unterstützung von EU, Staat und Ländern gibt, die den Start in die Selbstständigkeit in Deutschland erleichtern. Darüber hinaus existieren spezielle nationale und internationale Förderprogramme, die Freelancern die Weiterbildung in aktuellen Themen wie beispielsweise dem EU AI Act oder dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ermöglichen.
Das eigene Unternehmen kann nicht nur durch Banken finanziert werden. Auch öffentliche Gelder und Zuschüsse können beim Start in die Selbstständigkeit beantragt werden. In der folgenden Übersicht erhalten Selbstständige und Freiberufler Informationen über Förderprogramme und Voraussetzungen.

Förderung vor der Gründung
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Für angehende Freelancer gibt es die Möglichkeit, sich bereits vor der Gründung im Rahmen einer Existenzgründungsberatung oder einem Unternehmensberater beraten zu lassen. Eine Beratung vor der eigentlichen Existenzgründung ist dann sinnvoll, wenn beispielsweise die Businessidee geprüft werden soll oder Hilfe beim Erstellen des Business- oder Finanzplans benötigt wird.
Es ist erwiesen, dass Gründer, die sich im Vorfeld ihrer Selbstständigkeit professionell beraten lassen, größere Aussicht auf Erfolg haben. Die Beratungsleistungen sind kostenpflichtig, werden aber staatlich durch die einzelnen Bundesländer mit Zuschüssen gefördert. Informationen über die Förderung erhalten Existenzgründer bei den zuständigen Existenzgründungsberatungen der Länder.
Förderung nach der Gründung
Selbstständige, Freelancer und Freiberufler, die mindestens ein Jahr am deutschen Markt tätig sind, können sich ebenfalls von einem Unternehmens- oder Gründerberater zu Fragen der Unternehmensführung unterstützen lassen. Hierbei kommt die sogenannte Förderung unternehmerischen Know-hows der Beratungsförderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zum Zug, die seit 2016 die vorherigen Programme „Gründercoaching Deutschland (GCD)“, „Förderung unternehmerischen Know-hows“, „Runder Tisch“ und „Turn-Around-Beratung“ vereinheitlicht und ersetzt. Von der BAFA profitieren können:
- Junge Unternehmen, die weniger als zwei Jahre am Markt sind
- Bestandsunternehmen, die drei oder mehr Jahre am Markt sind,
- Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, unabhängig vom Zeitraum der Gründung.
Existenzgründer, die in eine dieser Kategorie fallen, können gegen Vorlage der Rechnungen einen Zuschuss zu den Kosten ihres Coachings beantragen. Je nach Standort (neues oder altes Bundesland) und Alter des Unternehmens, liegt die Grenze des Zuschusses bei 80 % der Beratungskosten (bei jungen Unternehmen) von maximal 4.000 Euro bzw. 60 % der Beratungskosten (bei Bestandsunternehmen) von maximal 3.000 Euro. Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten können bis zu 90 % der Beratungsausgaben von maximal 3.000 Euro zurückerhalten.
Unternehmensart | Bemessungs-grundlage | Region | Fördersatz | Max. Zuschuss |
---|---|---|---|---|
Junge Unternehmen, weniger als 2 Jahre am Markt | 4.000 € | neue BL* Region Lüneburg alte BL** | 80 % 60 % 50 % | 3.200 € 2.400 € 2.000 € |
Bestandsunternehmen ab dem 3. Jahr nach der Gründung | 3.000 € | neue BL* Region Lüneburg alte BL** | 80 % 60 % 50 % | 2.400 € 1.800 € 1.500 € |
Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten | 3.000 € | Alle Standorte | 90 % | 2.700 € |
* ohne Berlin und ohne Region Leipzig
** ohne Region Lüneburg, mit Berlin und Region Leipzig
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Nicht bezuschusst werden allerdings Freiberufler, die hauptsächlich beratende Tätigkeiten ausüben, wie beispielsweise Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte oder Notare. Auch nicht förderberechtigt sind Unternehmen vor oder in einem laufenden Insolvenzverfahren. Förderanträge, zur Förderung von gemeinnützigen Organisationen oder einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften oder juristischen Personen werden ebenfalls abgelehnt. Weitere Informationen zur Beratungsförderung von Gründern, Freelancern und Freiberuflern gibts beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Gründercoaching in der Arbeitslosigkeit
Existenzgründer, die aus der Arbeitslosigkeit heraus ihre Existenz gründen, können bei ihrer Agentur für Arbeit nach einen Aktivierungs- und Beratungsgutschein fragen. Mit diesem erhalten sie Unterstützung durch eine geförderte Beratung, um in die Selbstständigkeit zu starten – beispielsweise zur Erstellung eines Business- oder Finanzplans. Sobald ein Unternehmenskonzept steht, das als umsetzbar erachtet wird, kann bei der Agentur für Arbeit ein Gründungszuschuss beantragt werden.
Weitere Förderungsmaßnahmen für Existenzgründer
- Gründungszuschuss: Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit, die gründungsinteressierte Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I beziehen, mit einem Gründungszuschuss unterstützt. Details erfahren Gründungswillige von ihrem Berater in der Bundesagentur für Arbeit.
- Einstiegsgeld: Förderung für Bürgergeld, die als Selbstständige durchstarten wollen. Zuschüsse gibts für maximal 24 Monate, die Höhe wird individuell berechnet. Weitere Informationen zum Einstiegsgeld gibt es in unserem Ratgeber.
- Mikromezzaninfonds: Förderung von kleinen und jungen Unternehmen sowie Gründerinnen und Gründern mit wenig Eigenkapital. Dem Unternehmen wird durch den Fonds aus Mitteln des ERP-Sondervermögens und des Europäischen Sozialfonds ESF wirtschaftliches Eigentum zugefügt, das dem Kapitalgeber jedoch weder Stimm- noch Einflussnahmerecht einräumt. Die maximale Beteiligung liegt bei 50.000 Euro innerhalb von 10 Jahren.
- INVEST – Zuschuss für Wagniskapital: Ein Förderprogramm des BAFA, das sich besonders an junge, innovative Unternehmen richtet. Dabei können Unternehmen den Titel „förderfähig für INVEST“ beantragen. Wird dieser vergeben, erhalten Investoren des Unternehmens 20 % ihres eingesetzten Kapitals steuerfrei erstattet. Somit profitieren Investoren und Unternehmen.
- EXIST-Gründerstipendium: Gründerförderung für Studierende, Absolventen und Wissenschaftler. Die Stipendiumsbeiträge können monatlich oder jährlich erfolgen und zur Sicherung des Lebensunterhalts, für Sachausgaben oder Coachingmaßnahmen verwendet werden.
- Förderprogramme für technologieorientierte Unternehmen: wie High-Tech Gründerfonds oder dem ERP-Startfonds
- KfW-Unternehmerkredit: Förderung von Investitionsvorhaben von KMU.
- ERP-Gründerkredit – StartGeld: Darlehen für Existenzgründer von bis zu 100.000 EUR.
- Kostenlose Fördermittelauskunft: Hier erfahren angehende Gründer, welche Möglichkeiten zur Förderung ihres Unternehmens im jeweiligen Bundesland zur Verfügung stehen.
Welche weiteren Möglichkeiten es in Deutschland gibt, um als Gründer, Freelancer oder Freiberufler Fördergelder zu erhalten, kann beim Fördermittel-Check der Initiative für Existenzgründer nachgelesen werden.
Weiterbildungsförderung für Freelancer
Neben der Gründungsförderung gibt es auch umfangreiche Unterstützung für die berufliche Weiterbildung in zukunftsrelevanten Bereichen. Zwei davon stellen wir hier vor: „Digitales Europa“ der EU-Kommission und „KOMPASS“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Digitales Europa – Fortgeschrittene digitale Kompetenzen
Das EU-Förderprogramm Digitales Europa unterstützt den Erwerb fortgeschrittener digitaler Fähigkeiten und ist damit besonders für Freelancer spannend, die sich zukunftsweisenden Bereichen wie künstlicher Intelligenz, Cybersicherheit oder High Performance Computing weiterbilden möchten. Obwohl sich das Programm primär an Bildungseinrichtungen und Projekte richtet, können auch Einzelpersonen, also Freelancer, über entsprechende Weiterbildungsträger oder Digital Innovation Hubs davon profitieren. Je nach Maßnahme und Ausschreibung werden bis zu 100 % der Kosten der Weiterbildung übernommen.
Wichtig: Förderfähig sind meist nur spezialisierte Kurse, die über einfache Online-Schulungen hinausgehen. Die EU vergibt die Fördermittel in diesem Fall direkt an die Weiterbildungsträger. Freelancer melden sich bei einem geförderten Kurs oder Anbieter an, der die Mittel für die Weiterbildung bereits im Vorfeld bekommen hat.
KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige
Deutlich einfacher und direkter ist der Zugang beim deutschen Förderprogramm KOMPASS, welches speziell auf Solo-Selbstständige abzielt. Gefördert werden Weiterbildungen ab einer Dauer von 20 Stunden, die unternehmerische Kompetenzen stärken. Dazu zählen beispielsweise die Bereiche Digitalisierung, Marketing und auch Finanzplanung. Es werden bis zu 90 % der Nettokosten übernommen, wobei die maximale Förderung 4.500 € pro Maßnahme beträgt. Die Förderung kann einmalig innerhalb von 12 Monaten beantragt werden.
Das Programm läuft über sogenannte Beratungsstellen, bei denen man vorab ein kostenloses Orientierungsgespräch führen muss. Die Registrierung ist jedoch unkompliziert und die Beratung hilft, das passende Weiterbildungsangebot zu finden.
