Der Begriff Freiberufler bezeichnet Arbeitskräfte, die selbstständigen Tätigkeiten nachgehen, die gesetzlich als Freie Berufe definiert sind und demzufolge nicht gewerbesteuerpflichtig sind. Als Freie Berufe gelten wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten.
Definition
Freiberufler sind meist akademisch oder spezifisch hoch qualifizierte Fachkräfte, die selbstständig Dienstleistungen ausführen. Die freien Berufe werden im EStG §18 festgehalten und durch das Partnergesellschaftsgesetz erweitert.
Unterschied Freiberufler vs. Freelancer
Die Begriffe freier Mitarbeiter, Freelancer und Freiberufler werden oft synonym genutzt, dabei handelt es sich um drei zum Teil vollkommen Unterschiedliche Arten der Tätigkeit. Bevor wir auf unser Kernthema eingehen, erstellen wir daher eine kurze Definition aller drei Beschäftigungsarten.
Der freie Mitarbeiter
Ein freier Mitarbeiter kann sowohl ein Freiberufler als auch ein Freelancer sein. Wichtig hierbei ist, dass dieser freie Mitarbeiter eine selbstständige Tätigkeit ausführt. Die Basis seiner Tätigkeit ist eine vertragliche Vereinbarung (z. B.: freier Mitarbeiter-Vertrag) mit seinem Auftraggeber. Das bedeutet, dass der freie Mitarbeiter auf eigene Rechnung tätig ist und allein das wirtschaftliche Risiko seiner Selbstständigkeit trägt.
Der Freelancer
Der Freelancer kann prinzipiell als freier Mitarbeiter innerhalb eines Unternehmens angesehen werden. Er kann über einen Dienstleistungsvertrag, einen Honorarvertrag oder auch einen Werkvertrag für den Auftraggeber tätig sein. Er arbeitet daher auf eigene Rechnung und ist allein für das wirtschaftliche Risiko seiner Selbstständigkeit verantwortlich.
Der Freiberufler
Wer Freiberufler werden möchte, hat die Wahl. Er kann tätig sein als
- Selbstständiger Freiberufler
- Freier Mitarbeiter
- Angestellter mit Arbeitsvertrag
Die Bezeichnung Freiberufler bezieht sich auf fest definierte Katalogberufe. Diese sind im Einkommensteuergesetz (EStG) § 18 definiert.
Alle freien Berufe werden über die sogenannte Liste der Katalogberufe definiert. Daneben gibt es auch die sogenannten katalogähnlichen Berufe. Sie ähneln den Katalogberufen hinsichtlich ihrer Leistungen aber auch hinsichtlich der Ausbildungsstandards. Sie unterliegen gewissen Prüfungsschemata, nach denen eine Einstufung als katalogähnlicher Beruf gewährt wird. Sind diese erfüllt, kann eine Einstufung als Freiberufler beim Finanzamt erfolgen, auch wenn es sich nicht um einen Katalogberuf handelt. Ist dies nicht der Fall, wird auch Gewerbesteuer fällig.
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Die Ausübung eines freien Berufs kann entweder selbstständig, in einem Angestelltenverhältnis oder auf Honorarbasis erfolgen. Freiberufler sind auch in der Lage, Mitarbeiter einzustellen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass sie weiterhin die Verantwortung für die erbrachte Arbeit zu tragen haben. Somit sind bei Haftungsproblemen stets die Freiberufler selbst haftbar und nicht deren Mitarbeiter. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, eine Kooperation einzugehen. Als Rechtsformen stehen dabei die Gesellschaft bürgerlichen Rechts und die Partnergesellschaft zur Auswahl. Anders als bei der GbR besteht bei der Partnergesellschaft die Möglichkeit, für jeden Vertrag eine Einzelhaftbarkeit der beteiligten Freelancer auszuschließen und nur diejenigen als haftbar zu benennen, die tatsächlich am Projekt mitwirken. Bei der GbR haften alle Beteiligten zu gleichen Anteilen, sollte sich ein Haftungsfall ergeben.
Vorteile des freiberuflichen Arbeitens
Wer Freiberufler werden möchte, muss seine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anmelden. Das Finanzamt entscheidet dann darüber, ob es sich tatsächlich um einen freien Beruf handelt oder ob die Tätigkeit einen gewerblichen Charakter zuzuschreiben ist.
Wer zur Gruppe der freien Berufe gehört, hat gewisse Vorteile gegenüber einer selbstständigen Gewerbetätigkeit. Besonders vorteilhaft ist: Es muss kein Gewerbe angemeldet werden.
Weitere Vorteile, die Freiberufler haben:
- kein Eintrag ins Handelsregister
- keine Pflicht, Mitglied der IHK zu sein
- Umsatzsteuerabführung bei Geldeingang
- keine doppelte Buchführung
- es fallen (im Regelfall) keine Kammerbeiträge an
- profitieren (teilweise) von der Künstlersozialversicherung
Bei den genannten Katalogberufen gibt es keinen Zweifel; schwieriger ist es bei neuen Berufen, die sich seit dem 20. Jahrhundert entwickelt haben. Insbesondere in der IT-Branche neigt das Finanzamt dazu, ihnen einen gewerblichen Charakter zuzuschreiben.
Nachteile des freiberuflichen Arbeitens
Wer Freiberufler werden möchte, sollte sich auch über die Nachteile bewusst sein:
- persönlich haftende Freiberufler haben gegenüber Kapitalgesellschaften einen Nachteil
- einige Freiberufler müssen Pflichtversicherungen abschließen
- Werbeverbot für einige Berufe
Gewerbe oder Freiberuflich?
Aus den Nachteilen ergeben sich zusammengefasst zwei grundlegende Ergebnisse:
- Wenn als Dienstleister gearbeitet wird, bietet sich die freiberufliche Tätigkeit an
- Wenn beispielsweise Produkte verkauft oder hergestellt werden sollen, ist der Eintrag als Gewerbetreibender von Vorteil
Steuerliche Besonderheiten
Selbstständige Freiberufler sind nicht Gewerbesteuerpflichtig. Sie müssen sich lediglich mit einer Steuernummer beim Finanzamt anmelden. Fallen sie unter die Definition der Freien Berufe, müssen sie keine Gewerbesteuer zahlen. Trifft dies zu, entfällt auch die Pflicht, eine Bilanz für den Jahresabschluss zu verfassen. Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung reicht aus.
Auch entfällt eine Pflicht zur Mitgliedschaft bei der IHK und der Eintragung ins Handelsregister. Lediglich die Einkommenssteuer und eine Umsatzsteuer werden verlangt. Jedoch nicht in allen Fällen, denn die Steuerlast richtet sich nach der Höhe von Umsatz und Gewinn.