Verlustvortrag | Definition & Beispiele | Freelancer Wiki

Was ist der Verlustvortrag?

12. Februar 2020 / 5 Min /

Mithilfe eines Verlustvortrags können Verluste aus einem vergangenen Steuerjahr in die nächsten Jahre übertragen und steuerlich geltend gemacht werden.

Definition: Was ist ein Verlustvortrag?

In der Wirtschaft versteht man unter dem Verlustvortrag einen negativen Wert in der Bilanz. Dieser entsteht dann, wenn die Schulden das Vermögen übersteigen. Der Verlustvortrag ist also ein Bilanzverlust aus dem Vorjahr, der im aktuellen Jahr verrechnet wird. Im steuerlichen Kontext von Privatpersonen spricht man von einem Verlustvortrag, wenn die Ausgaben eines Steuerjahres höher als die Einkünfte waren.

Entsteht nach Verrechnung aller Einnahmen und Ausgaben ein negativer Wert, stellt das Finanzamt auf Antrag fest, dass ein Verlust besteht und stellt daraufhin einen Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags aus. Mit diesem können die Verluste in der nächsten Steuererklärung geltend gemacht werden.

Die Merkmale des Verlustvortrags
Die Merkmale des Verlustvortrags

Unterschied zwischen Verlustvortrag und Verlustrücktrag

Verluste können auf zwei Weisen verrechnet werden, entweder durch einen Verlustausgleich oder durch einen Verlustrücktrag. Kann eine Verrechnung nicht ausgeführt werden, werden diese in künftige Abrechnungszeiträume übertragen und bleiben als Verlust stehen. Sie werden deshalb auch als verbleibender Verlustvortrag bezeichnet. Der verbleibende Verlust wird am Ende eines Abrechnungszeitraums dann durch das Finanzamt festgestellt.

Anders als beim Verlustvortrag, verrechnet der Verlustrücktrag die Verluste rückwirkend. Mit dem Rücktrag können Verluste aus dem aktuellen Wirtschaftsjahr mit dem Gewinn des Vorjahres verrechnet werden. Ein Rücktrag in weiter zurückliegende Jahre ist nicht möglich. Er ist für die Einkommenssteuer und gegebenenfalls auch für die Körperschaftssteuer möglich.

Der Verlustrücktrag hat folgende Maximalgrenzen:

  • 1 Mio. Euro für Alleinstehende
  • 2 Mio. Euro für zusammenveranlagte Eheleute

Vorteile des Verlustvortrags

Wenn in einem Jahr Verluste bestanden, können diese gewinnbringend genutzt werden. Insbesondere Studenten, Freiberufler, Freelancer und Selbstständige sind öfters davon betroffen, da diese im Vergleich zum Angestellten keine Lohnfortzahlung eines Arbeitgebers erhalten. Folgende Vorteile bringt der Verlustvortrag mit sich:

  • Er kann 7 Jahre rückwirkend erstellt werden
  • Der Verlustvortrag mindert die künftige Steuerlast beträchtlich

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Verlustvortrag bei Studierenden

Der Verlustvortrag bei Studenten macht Sinn, da sie in der Regel mehr Ausgaben für das Studium aufbringen müssen, als dass sie über Einnahmen verfügen. Klassischerweise fallen neben ihrem Semesterbeitrag oft Ausgaben für das Studentenwohnheim, Fahrtkosten sowie hohe Ausgaben für Literatur, Elektronik und Schreibmaterial an.

Dies führt dazu, dass die Einnahmen oft geringer ausfallen, sodass Studierende die Möglichkeit haben, ihre Kosten steuerlich geltend zu machen. Bezieht der Studierende BAföG, wird dieses steuerrechtlich nicht einberechnet, da es sich hierbei um einen steuerfreien Bezug handelt, welcher zur Hälfte wieder zurückgezahlt werden muss. Nichtsdestotrotz müssen einige Dinge beachtet werden.

Kein Verlustvortrag für Bachelor-Studenten

Ausgenommen von der Möglichkeit des Verlustvortrags sind Studenten, die ein Erststudium absolvieren. Gemäß der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dürfen Ausgaben für das Erststudium nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden, weshalb sie stattdessen in die Kategorie der Sonderausgaben fallen. Diese sind jährlich auf 6.000 Euro begrenzt. Diese wirken sich jedoch nur steuerlich aus, wenn im selben Jahr auch steuerpflichtige Einkünfte bestanden. Die Regelung ist im Einkommenssteuergesetz unter § 9 Abs. 6 EStG zu finden.

Ausnahme: Wurde vor dem Bachelorstudium eine Ausbildung absolviert, zählt das Bachelor-Studium als Zweitausbildung, sodass ein Verlustvortrag in diesem Fall möglich ist.

Verlustvortrag für Master-Studenten

Für Studenten, die sich in einem Zweitstudium oder fortführenden Studiengang befinden, gilt die Sonderausgabenregelung nicht. Das heißt, dass ihre Studienausgaben als Fortbildungskosten geltend gemacht werden können und somit in unbegrenzter Höhe abgesetzt werden. Masterstudenten können also einen Verlustvortrag machen.

Beispiele aus der Praxis

Verlustvortrag bei Arbeitslosigkeit

Bestand eine längere Arbeitslosigkeit, in der kein Arbeitslohn bezogen wurde, aber zum Beispiel Ausgaben für Fortbildungen Umschulungen oder Bewerbungen entstanden sind, sollten diese dem zuständigen Finanzamt via Anlage N zur Einkommenssteuererklärung präsentiert werden.

Beispiel: Nach mehrjähriger Arbeitslosigkeit tritt eine Person zum 1. Dezember 2019 eine Festanstellung an. Das Monatsgehalt beträgt 2.500 EUR. Daraus folgt, dass das zu versteuernde Einkommen für das gesamte Jahr nur 2.500 Euro betragen. Zuvor wurden diverse Fortbildungen besucht, welche insgesamt 800 EUR Kosten verursachten. Für Bewerbungs- und Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen mussten ebenfalls 250 EUR aus eigener Tasche gezahlt werden. Zudem musste die Person für das Homeoffice einen neuen Computer für 800 Euro und einen dazugehörigen Schreibtisch für 600 EUR anschaffen. Das Monatsticket für den Zug zur Arbeit im Monat Dezember, betrug 250 EUR.

Berechnung:
Summe Einnahmen 2019: 2.500 EUR
Summe Werbungskosten: 2.700 EUR
Verlust: 200 EUR

Ergebnis: Die für das Dezembergehalt abgeführte Lohnsteuer wird der Person erstattet, da das zu versteuernde Einkommen 0,00 EUR beträgt. Der festgestellte Verlust wirkt sich im Folgejahr steuermindernd aus.

Verlustvortrag beim Masterstudenten

Beispiel: Ein Student gibt für sein Studium im Ausland 20.000 EUR aus. Als er anfängt zu arbeiten, verdient er im ersten Jahr 45.000 Euro pro Jahr. Hierbei zahlt er monatlich reguläre Steuern. Bei der Steuererklärung gibt er den Verlustvortrag an.

Ergebnis: Der tatsächlich zu versteuernde Betrag reduziert sich somit auf 25.000 Euro.

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