Die Begegnung mit dem Einkommensnachweis kommt im Laufe des Lebens häufig vor. Ob beim Erwerb einer Immobilie, die Aufnahme eines Kredits, Unterhaltszahlungen oder bei der Bonitätsprüfung. Der Einkommensnachweis gibt Auskunft darüber, wie hoch die monatlichen Einnahmen eines Kreditnehmers, Käufers oder Mieters sind.
Definition: Was ist der Einkommensnachweis?
Der Begriff des Einkommensnachweises hat bis dato keine einheitlich gesetzliche Definition. In Form eines Nachweises handelt es sich hierbei um die Einsicht in die finanzielle Situation der entsprechenden Person. In erster Linie dient der Nachweis als Beleg dafür, dass dieser über ausreichende Einnahmen verfügt, um den jeweiligen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.
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Der Einkommensnachweis wird in Deutschland häufig gefordert. Aus diesem Grund ist es wichtig zu wissen, dass Einkommensnachweise von Arbeitgebern und Arbeitnehmern 10 Jahre aufbewahrt werden müssen. Letzteren wird empfohlen, diese sogar bis zum Renteneinritt aufzubewahren.
Wann benötigt man einen Einkommensnachweis?
Der Einkommensnachweis kann in unterschiedlichen Stationen des Lebens benötigt werden. Vorwiegend bedarf es einen Einkommensnachweis für:
- Abschluss von Mietverträgen
- Kauf von Immobilien
- Bonitätsprüfungen (Kreditvergabe)
- Antrag auf Sozialleistungen (Bafög, ALG etc.)
- Anpassung der Krankenkassenbeiträge
- Anträge zur Prozesskostenhilfe
Arbeitnehmer: Wo finde ich einen Einkommensnachweis?
Grundsätzlich können viele Arten von Dokumenten für den Einkommensnachweis vorgelegt werden, da diese vom Gesetz nicht vorgeschrieben werden. Welcher Einkommensnachweis vorgelegt werden muss, ist jedoch immer abhängig von der jeweilig fordernden Instanz. Neben der Lohn- und Gehaltsabrechnung der Angestellten, welche in der Regel monatlich vom Arbeitgeber vergeben werden, können auch weitere Einkommensnachweise vorgelegt werden. Abhängig von der jeweiligen Lebenssituation gelten folgende Unterlagen ebenfalls als Einkommensnachweis:
Einkommensbescheinigung des Arbeitgebers
Mithilfe eines kostenlosen Formulars der Bundesagentur für Arbeit, kann der Arbeitgeber eine offizielle Bescheinigung zum Nachweis des regelmäßigen Einkommens unterschreiben. Abhängig von der Situation kann hier auch der Arbeitsvertrag ausreichend sein.
Rentenbescheid
Ist die Betriebsrente beantragt oder der Rentenbeginn bereits vonstattengegangen, sollte der Rentenbescheid automatisch von der Deutschen Rentenversicherung versandt werden.
Einkommenssteuerbescheid
Nach Abschluss und Prüfung einer Steuererklärung schickt das Finanzamt einen vollständigen Einkommenssteuerbescheid. Dieser kann ebenfalls als Einkommensnachweis geltend gemacht werden.
Einkünfte aus Vermietung & Verpachtung
Wer neben seinem Verdienst aus beruflicher Tätigkeit noch weitere Einnahmen aus Verpachtung, Vermietung oder Kapitalerträgen erzielt, kann auch diese Belege als Einkommensnachweis vorlegen. Diese Art Nebeneinkünfte können in Form des Miet- oder Pachtvertrags, Steuerbescheiden über die gezahlte Kapitalertragssteuer oder auch durch Kontoauszüge erfolgen.
Bewilligung für Sozialleistungen
Unabhängig ob Hartz IV, Wohngeld oder Bafög. In der Regel werden für staatliche Leistungen jährliche Bescheide über den Umfang der Leistung erstellt.
Sonderfall: Einkommensnachweise für Selbstständige
Die selbstständige Tätigkeit zeichnet sich durch das schwankende Einkommen aus. Aufgrund der Tatsache, dass Selbständige keinen Arbeitgeber haben und somit keine Gehaltsabrechnung bekommen, gestaltet sich der Nachweis des Einkommens schwieriger. Während der Angestellte bei Vermietern oder Banken die Lohnabrechnung der letzten Monate einreichen kann, muss der Selbständige mindestens die Steuerbescheide der letzten zwei Jahre einreichen.
Um eine bessere Einschätzung zu gewinnen, werden oftmals auch die Jahresabschlüsse und aktuellen betriebswirtschaftlichen Auswertungen verlangt. Situationsbedingt können folgende Nachweise für Selbstständige, Freiberufler oder Freelancer genutzt werden:
- Kontoauszüge des Geschäftskontos
- Steuerbescheide der letzten Jahre
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- Jahresabschlüsse
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung
Einkommensnachweis bei Studenten
Studenten haben kein eigenes Einkommen oder sie verfügen nur über eine geringfügige Beschäftigung in Form eines Minijobs oder einer Werkstudentenstelle. Dennoch benötigen sie beispielsweise Einkommensnachweise zum Bezug einer Wohnung, Wohngemeinschaft oder einem Studentenwohnheim.
Beziehen Studierende Einkünfte, können sie die aktuellen Verdienstbescheinigungen nachweisen. Da der monatliche Betrag jedoch niedriger ist als der eines Vollzeitbeschäftigen, bedarf es oftmals Alternativen zur Zufriedenstellung der Vermieter.
Um die Bonität für Studierende zu gewährleisten, können in diesem Fall folgende Alternativen zur Rate gezogen werden:
- Mietbürgschaftserklärung eines Elternteils
- Bonitätsauskunft durch die Schufa
- Einkommensnachweis des Bafögamts
- Stipendienbescheinigungen
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung