
Ob beim Erwerb einer Immobilie, die Aufnahme eines Kredits, Unterhaltszahlungen oder bei der Bonitätsprüfung – Einkommensnachweise sind unerlässlich im Leben. Sie geben Auskunft darüber, wie hoch die monatlichen Einnahmen eines Kreditnehmers, Käufers oder Mieters sind.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Einkommensnachweis gibt Auskunft über die Höhe der monatlichen Einnahmen einer Person.
- Vermieter verlangen häufig Einkommensnachweise (üblicherweise der letzten drei Monate).
- Einkommensnachweise können z.B. Gehaltsabrechnungen, Belege von Sozialleistungen, Bafög-Bescheide oder die EÜR sein.
- Alternativ kann die Mietbürgschaft bei fehlendem Einkommen zum Einsatz kommen.
Definition: Was ist der Einkommensnachweis?
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Ein Einkommensnachweis gibt Einsicht in die finanzielle Situation der entsprechenden Person. In erster Linie dient der Nachweis als Beleg dafür, dass dieser über ausreichende Einnahmen verfügt, um den jeweiligen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.
Der Einkommensnachweis wird in Deutschland häufig gefordert. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, die Bescheide über einen längeren Zeitraum von mehreren Jahren aufzubewahren, sogar bis hin zum Renteneintritt.
Diese Dokumente eignen sich als Einkommensnachweis
Grundsätzlich können viele Arten von Dokumenten für den Einkommensnachweis vorgelegt werden, da diese vom Gesetz nicht vorgeschrieben werden. Welcher Einkommensnachweis vorgelegt werden muss, ist jedoch immer abhängig von der jeweilig fordernden Instanz.
Neben der Lohn- und Gehaltsabrechnung der Angestellten, welche in der Regel monatlich vom Arbeitgeber vergeben werden, können auch weitere Einkommensnachweise vorgelegt werden. Abhängig von der jeweiligen Lebenssituation gelten die folgenden Unterlagen ebenfalls als Einkommensnachweis:
Beschäftigungsstatus | Einkommensnachweis |
Arbeitnehmer | Gehaltsabrechnung (meistens der letzten 3 Monate) Arbeitsvertrag Einkommensnachweis vom Arbeitgeber Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung |
Selbstständige / Freelancer | Einkommenssteuerbescheid Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung |
Rentner | Rentenbescheid Nachweise über Kapitalvermögen |
Arbeitssuchende/Bezieher von Sozialleistung | Bewilligungsbescheid Arbeitslosengeld I und II |
Student/Auszubildender | Bafög-Bescheid Bürgschaft der Eltern Kindergeldbescheinigung Einkommensnachweis Minijob |
Einkommensbescheinigung des Arbeitgebers
Mithilfe eines kostenlosen Formulars der Bundesagentur für Arbeit, kann der Arbeitgeber eine offizielle Bescheinigung zum Nachweis des regelmäßigen Einkommens unterschreiben. Abhängig von der Situation kann hier auch der Arbeitsvertrag ausreichend sein.
Rentenbescheid
Ist die Betriebsrente beantragt oder der Rentenbeginn bereits vonstattengegangen, sollte der Rentenbescheid automatisch von der Deutschen Rentenversicherung versandt werden.
Einkommenssteuerbescheid
Nach Abschluss und Prüfung einer Steuererklärung schickt das Finanzamt einen vollständigen Einkommenssteuerbescheid. Dieser kann ebenfalls als Einkommensnachweis geltend gemacht werden.
Einkünfte aus Vermietung & Verpachtung
Wer neben seinem Verdienst aus beruflicher Tätigkeit noch weitere Einnahmen aus Verpachtung, Vermietung oder Kapitalerträgen erzielt, kann auch diese Belege als Einkommensnachweis vorlegen. Diese Art Nebeneinkünfte können in Form des Miet- oder Pachtvertrags, Steuerbescheiden über die gezahlte Kapitalertragssteuer oder auch durch Kontoauszüge erfolgen.
Bewilligung für Sozialleistungen
Unabhängig ob Wohngeld, Bafög, Arbeitslosengeld I oder II. In der Regel werden für staatliche Leistungen jährliche Bescheide über den Umfang der Leistung erstellt.
Einkommensnachweise für Selbstständige
Die selbstständige Tätigkeit zeichnet sich durch das schwankende Einkommen aus. Aufgrund der Tatsache, dass Selbständige keinen Arbeitgeber haben und somit keine Gehaltsabrechnung bekommen, gestaltet sich der Nachweis des Einkommens schwieriger.
Während der Angestellte bei Vermietern oder Banken die Lohnabrechnung der letzten Monate einreichen kann, muss der Selbständige mindestens die Steuerbescheide der letzten zwei Jahre einreichen.
Um eine bessere Einschätzung zu gewinnen, werden oftmals auch die Jahresabschlüsse und aktuellen betriebswirtschaftlichen Auswertungen verlangt. Situationsbedingt können folgende Nachweise für Selbstständige, Freiberufler oder Freelancer genutzt werden:
- Kontoauszüge des Geschäftskontos
- Steuerbescheide der letzten Jahre
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
- Jahresabschlüsse
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung
Einkommensnachweis bei Studenten
Studenten haben kein eigenes Einkommen oder sie verfügen nur über eine geringfügige Beschäftigung in Form eines Minijobs oder einer Werkstudentenstelle. Dennoch benötigen sie beispielsweise Einkommensnachweise zum Bezug einer Wohnung, Wohngemeinschaft oder einem Studentenwohnheim.
Beziehen Studierende Einkünfte, können sie die aktuellen Verdienstbescheinigungen nachweisen. Da der monatliche Betrag jedoch niedriger ist als der eines Vollzeitbeschäftigen, bedarf es oftmals Alternativen zur Zufriedenstellung der Vermieter.
Um die Bonität für Studierende zu gewährleisten, können in diesem Fall folgende Alternativen zur Rate gezogen werden:
- Mietbürgschaftserklärung eines Elternteils
- Bonitätsauskunft durch die Schufa
- Einkommensnachweis des Bafögamts
- Stipendienbescheinigungen
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
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Wann und wofür benötigt man einen Einkommensnachweis?
Der Einkommensnachweis kann in unterschiedlichen Stationen des Lebens benötigt werden. Vorwiegend bedarf es einen Einkommensnachweis für:
- Abschluss von Mietverträgen
- Kauf von Immobilien
- Bonitätsprüfungen (Kreditvergabe)
- Antrag auf Sozialleistungen (Bafög, ALG etc.)
- Anpassung der Krankenkassenbeiträge
- Anträge zur Prozesskostenhilfe
FAQ
Was ist ein Einkommensnachweis?
Als Einkommensnachweis bezeichnet man ein Dokument, das die monatlichen Einkünfte einer Person belegt. Es wird häufig von potenziellen Vermietern verlangt, um die Zahlungsfähigkeit einer Person zu belegen.
Welche Einkommensnachweise können Studenten und Auszubildende nutzen?
Studenten und Auszubildende haben in der Regel kein eigenes bzw. ein sehr niedriges Einkommen. Neben diesen potenziellen Gehaltsabrechnungen können sie (falls vorhanden) auf ihren Bafög-Bescheid zurückgreifen oder die Mietbürgschaft, beispielsweise durch ihre Eltern, nutzen. Auch ein Einkommen durch Kindergeld können sie als Nachweis einreichen.
Was gilt als Einkommensnachweis?
Je nach Lebenssituation und Beschäftigungsstatus lassen sich unterschiedliche Dokumente als Einkommensnachweis nutzen. So etwa die Gehaltsabrechnungen sowie Verdienstbescheinigungen. Außerdem können Selbstständige die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) sowie die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) nutzen.
Weitere Einkommensnachweise sind beispielsweise Bafög- Renten- sowie Kindergeldbescheide, Belege über Sozialleistungen und Nachweise über Kapitalerträge.
Was kann oder sollte ich beim Einkommensnachweis auf Kontoauszügen schwärzen?
Alle persönlichen Informationen, die nicht dem Nachweis der Zahlungsfähigkeit dienen, dürfen geschwärzt werden. Das betrifft unter anderem auch sehr persönliche Informationen auf Kontoauszügen wie etwa Zahlungsempfänger oder Zahlungsgründe.
Was ist der Unterschied zwischen einem Gehaltsnachweis und einem Einkommensnachweis?
Obwohl die Begriffe häufig synonym verwendet werden, unterscheiden sie sich in ihrer Bedeutung: Streng genommen können nur diejenigen, die auch Gehalt beziehen, ein Gehaltsnachweis vorweisen – in der Regel sind dies nur Angestellte. Alle anderen – also Selbstständige sowie Rentner und Studierende, können dagegen Einkommensnachweise vorlegen.