Eigenbeleg: Pflichtangaben, Tipps & Vorlage

Eigenbeleg: Vorlage und Erklärung

18. Dezember 2024 / 5 Min /
Eigenbeleg: Das solltest du als Selbstständiger beachten!

Freiberufler und Selbstständige müssen alle betrieblichen Ausgaben nachweisen können. Doch was passiert, wenn ein Beleg verloren geht oder gar keine vorliegt? Für gewisse Ausgaben stellt der Eigenbeleg die perfekte Lösung dar. Wir erklären, was ein Eigenbeleg ist und worauf man bei der Erstellung achten muss. Außerdem bieten wir eine kostenlose Eigenbeleg Vorlage für Word, als PDF oder ODT zum Download an.

Das Wichtigste im Überblick

  • Ein Eigenbeleg dient als Ersatz, wenn ein Originalbeleg fehlt oder nicht ausgestellt wurde.
  • Anerkannt wird er nur in Ausnahmefällen wie Trinkgeld, Parkgebühren, Reisenebenkosten oder Privateinlagen.
  • Er muss alle wichtigen Angaben enthalten: Empfänger, Zweck, Betrag, Grund, Datum und Unterschrift.
  • Eigenbelege gelten als Notlösung und ermöglichen keinen Vorsteuerabzug.

Hier geht’s direkt zur kostenlosen Vorlage.

Was ist ein Eigenbeleg?

Ein Eigenbeleg gilt als Ersatzbeleg für eine Rechnung oder Quittung, die verloren gegangen ist oder nicht ausgestellt wurde. Wollen Selbstständige die entstandenen Kosten in ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung dennoch steuerlich geltend machen, können sie die Ausgabe trotz fehlendem Beleg mit einem Eigenbeleg nachweisen.

Wann darf man einen Eigenbeleg ausstellen?

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Der Ersatzbeleg stellt lediglich eine Notlösung in der Buchhaltung dar und wird nur für bestimmte Anwendungsfälle sowie Ausgaben vom Finanzamt anerkannt.

Eine Eigenbeleg Vorlage kann zum Beispiel genutzt werden, wenn Freelancer beleglose Ausgaben tätigen (z. B. Trinkgeld oder Parkgebühren) oder für Reisenebenkosten kein Beleg ausgestellt wurde. Auch bei Privateinlagen und -entnahmen kann ein Eigenbeleg genutzt werden, da hier oftmals keine externe Quittung ausgestellt wird.

Eigenbeleg Vorlage zum kostenlosen Download als Word, PDF und ODT

Beispiel eines Eigenbelegs

Wie schreibt man einen Eigenbeleg?

Damit das Finanzamt den Eigenbeleg als Quittung anerkennt, sollte er alle wesentlichen Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Zahlungsempfängers: Wer hat die Leistung erbracht?
  • Verwendungszweck: Wofür wurde die Ausgabe getätigt? Beispiele sind Parkgebühren, Spesen oder Materialkosten
  • Betrag und Währung: Der genaue Brutto-Betrag (mit Nachkommastellen) in der entsprechenden Währung
  • Grund für den Eigenbeleg: Warum wurde ein Eigenbeleg ausgestellt? Z. B. „Verlust des Originalbelegs“ oder „Originalbeleg nicht mehr lesbar“
  • Ort und Datum: Wo und wann wurde der Eigenbeleg erstellt?
  • Unterschrift des Ausstellers: Bestätigt die Richtigkeit der Angaben

Optional kann man auch eine Belegnummer für seine eigene Buchhaltung angeben. Wichtig ist, dass der Ersatzbeleg korrekt und wahrheitsgemäß ausgefüllt wird.

Was sollte man noch beim Eigenbeleg beachten?

  • Kein Vorsteuerabzug möglich: Die ordnungsgemäße Rechnung ist eine zwingende Voraussetzung für den Vorsteuerabzug
  • Dokumentationspflicht: Das Finanzamt verlangt eine nachvollziehbare Begründung, warum man keinen Originalbeleg vorlegen kann
  • Aufbewahrungspflicht: So wie andere Belege auch, muss man den Eigenbeleg für 10 Jahre aufbewahren (GoBD-konform)

Selbstständige sollten außerdem darauf achten, den Eigenbeleg lediglich für geringe Ausgaben bis etwa 150 Euro zu nutzen – und das so selten wie möglich. So hat man gute Chancen, dass der selbsterstellte Beleg im Fall der Prüfung durch das Finanzamt anstandslos anerkannt wird.

hinweis

Offizielle Formvorschriften für den Ersatzbeleg gibt es zwar nicht. Dennoch haben sich die oben genannten Angaben in der Praxis bewährt, da sie die Mindestanforderungen an eine Rechnung erfüllen.

Wichtig: Eigenbelege sind nur Notlösungen

Obwohl der Eigenbeleg oft vom Finanzamt anerkannt wird, stellt der Originalbeleg immer die beste Lösung dar. Daher sollte man immer versuchen, einen verlorenen Beleg nachzufordern oder sich einen Beleg ausstellen zu lassen, etwa beim Geschäftsessen.

Lediglich bei beleglosen Transaktionen, wie beispielsweise Parkgebühren, Trinkgeldern oder Sonder-Abschreibungen, sollte der Ersatzbeleg zum Einsatz kommen.

FAQ

Ein Eigenbeleg ist ein selbst erstellter Ersatzbeleg, der genutzt wird, wenn ein Originalbeleg fehlt oder nicht ausgestellt wurde. Er dient dazu, bestimmte Ausgaben trotzdem in der Buchhaltung nachweisen zu können, etwa bei Trinkgeld, Parkgebühren oder anderen beleglosen Vorgängen.

Ein Eigenbeleg wird nur in klar abgegrenzten Ausnahmefällen akzeptiert – vor allem bei Ausgaben, bei denen üblicherweise keine Quittung ausgestellt wird. Dazu zählen kleine Nebenkosten oder private Einlagen und Entnahmen. Wichtig ist eine plausible Begründung, weshalb kein Originalbeleg vorliegt.

Ein Eigenbeleg muss so vollständig wie möglich sein: Name und Anschrift des Zahlungsempfängers, Verwendungszweck, Betrag, Grund der Ausstellung, Ort, Datum und Unterschrift. Je detaillierter der Beleg ausgefüllt ist, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass das Finanzamt ihn akzeptiert.

Nein. Für den Vorsteuerabzug ist immer eine ordnungsgemäße Rechnung erforderlich. Da ein Eigenbeleg diese Voraussetzung nicht erfüllt, kann daraus keine Vorsteuer geltend gemacht werden. Er eignet sich ausschließlich zur Dokumentation von Kosten in der Gewinnermittlung.

Eigenbelege sollten nur selten und wirklich nur im Notfall eingesetzt werden. Häufige oder hohe Ersatzbelege wirken bei einer Prüfung schnell unglaubwürdig. Als Richtwert empfehlen Steuerexperten, Eigenbelege nur für kleinere Beträge zu verwenden – idealerweise unter 150 Euro.

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