Statusfeststellungsverfahren | Definition & Tipps | Freelancer Wiki

Was ist das Statusfeststellungsverfahren?

14. Februar 2023 / 4 Min /

Das Statusfeststellungsverfahren ist ein Prozess der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung und ist im Sozialgesetzbuch §7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV geregelt. Es dient zur Ermittlung des Sozialversicherungsstatus einer Person und zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit.

Definition: Was ist das Statusfeststellungsverfahren?

Das Statusfeststellungsverfahren wird von der Deut­schen Ren­ten­ver­si­cherung Bund (DRV Bund) durchgeführt und entscheidet verbindlich darüber, ob der Selbstständige sozialversicherungspflichtig ist oder nicht. Das Verfahren sorgt somit für Sicherheit im Rechtsverkehr und Klarheit gegen­über den Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­gern.

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Die Statusfeststellung ist daher für Freelancer besonders wichtig, um Scheinselbstständigkeit zu vermeiden. Die zuständige Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung führt das Feststellungsverfahren durch und trifft dabei die bindende Entscheidung über den Status der zu überprüfenden Person. Bestehen Unklarheiten hinsichtlich des sozialrechtlichen Status eines Arbeitnehmers, können sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber einen Antrag zur Prüfung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund einreichen.

Das Formular kann auf der Homepage der deutschen Rentenversicherung heruntergeladen werden. Um ein Statusfeststellungsverfahren einzuleiten, ist es ausreichend, dass eine der beiden Parteien einen Antrag stellt. Außenstehende Dritte können keinen Antrag stellen.

Statusfeststellungsverfahren Definition Pruefstellen Antragsform Ausnahmen
Der Status eines Selbstständigen wird von der deutschen Rentenversicherung festgestellt.

Wann bedarf es einem Statusfeststellungsverfahren?

Das Statusfeststellungsverfahren klingt zunächst kompliziert, wenn zuvor noch keine Berührungspunkte damit einhergingen. Die folgenden Beispiele dienen zur Orientierung, ob ein solches Verfahren nötig ist.

Das Statusfeststellungsverfahren ist nicht notwendig, wenn:

  • Die Person ausschließlich freiberuflich oder selbstständig arbeitet und infolgedessen mehrere Kunden betreut
  • Die Person bereits privat versichert ist oder plant sich bei Beginn der Selbstständigkeit sofort privat zu versichern
  • Bereits ein anderes Verfahren eingeleitet wurde oder eine Betriebsprüfung seitens des Rentenversicherungsträgers angekündigt wurde
  • Die Rentenversicherung bereits ein Urteil über den Status gefällt hat

Das Statusfeststellungsverfahren ist empfehlenswert, wenn:

  • Die Person ausschließlich freiberuflich oder selbstständig arbeitet, aber grundsätzlich von einem einzelnen Großkunden abhängig ist. Um die sogenannte Scheinselbstständigkeit zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Gegebenheiten verbindlich zu klären

Das Statusfeststellungsverfahren ist notwendig, wenn:

  • Die Person nur nebenberuflich selbstständig ist und regulär angestellt arbeitet. In diesem Fall muss geklärt werden, welche Tätigkeit überwiegt und ob dafür Sozialversicherungsabgaben fällig werden
  • Die Person aus der gesetzlichen Versicherung austreten möchte, um einer privaten Versicherung beizutreten.

Antragsformular und Entscheidungsprozess

Ein Statusfeststellungsantrag muss schriftlich, mit dem dafür vorgesehenen Formular der Deutschen Rentenversicherung Bund, bei der DRV eingereicht werden. Das erforderliche Formular kann der Antragsteller bei der DRV einfordern oder auf der Internetseite herunterladen. Die zuständige Stelle muss für ihre Entscheidung auf eine Vielzahl von Informationen zurückgreifen.

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Daher werden mit dem Formular umfangreiche Daten abgefragt, um der Clearingstelle ein genaues Bild von der ausgeübten Tätigkeit zu vermitteln. Zusätzlich müssen dem Formular schriftliche Nachweise über Tätigkeitsvereinbarungen vorliegen. Im Zuge der Prüfung kann es vorkommen, dass die Clearingstelle weitere Unterlagen und Informationen bei den Antragstellern anfordert.

Liegen die Standpunkte bezüglich der Tätigkeit zwischen DRV und Antragsteller auseinander, besteht die Möglichkeit einer schriftlichen Anhörung. Danach entscheidet die DRV verbindlich über die rechtliche Einordnung der Tätigkeit. Die gesamte Bearbeitung dauert im Schnitt etwa drei Monate.

Ausnahmen zum Statusfeststellungsverfahren

Sta­tus­fest­stel­lungs­ver­fahren sind nicht immer nötig. Ausnahmen bestehen, wenn sich die beiden Parteien einig über ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis sind. Hierbei entfällt das Verfahren. Stattdessen meldet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Sozialversicherung an. In wenigen Fällen sind auch Selbstständige rentenversicherungspflichtig, doch diese Ausnahmen deckt das Fest­stel­lungs­ver­fahren nicht ab.

Ist ein Widerspruch bei einer Statusfeststellung möglich?

Unabhängig davon, ob das Statusfeststellungsverfahren auf freiwilliger oder verbindlicher Basis erfolgt ist, haben Antragsteller stets die Möglichkeit einen Widerspruch zu erheben. Wichtig ist es hierbei, diesen innerhalb einer Frist von einem Monat ab Erhalt des Bescheides zu erheben.

Grundsätzlich liegt die Verantwortung der Nachweispflicht über ein fehlerhaftes Ergebnis der Prüfung immer beim Antragsteller. Um diese nachzuweisen, empfiehlt es sich, einen erfahrenen Rechtsbeistand zu konsultieren. Sollte der Widerspruch erfolglos bleiben, kann der Antragsteller innerhalb von 4 Wochen eine Klage vor dem zuständigen Sozialgericht erheben.

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