Die Künstlersozialkasse für Freelancer & Freiberufler | Ratgeber

Was ist die Künstlersozialkasse?

12. September 2016 / 3 Min /

Als freischaffende Künstler können Sie die Leistungen der Künstlersozialkasse in Anspruch nehmen. Was die Künstlersozialkasse ist und welche Leistungen sie anbietet, lesen Sie in diesem Artikel.

Was ist die Künstlersozialkasse?

Die Künstlersozialkasse, kurz: KSK, ist eine Institution, die es freischaffenden Künstlern und Publizisten ermöglicht, die Künstlersozialversicherung zu nutzen. Die Künstlersozialversicherung umfasst die gesetzlichen Sozialversicherungen. Im Gegensatz zu anderen Selbständigen, die sich ebenfalls freiwillig gesetzlich versichern können, zahlen Mitglieder der KSK nur den Arbeitnehmeranteil.

Wer kann sich über die Künstlersozialkasse versichern?

Grundsätzlich können sich alle freischaffenden Künstler und Publizisten in der KSK versichern. Zu den Künstlern zählen:

  • Musiker
  • bildende Künstler

Publizisten sind zum Beispiel:

  • Schriftsteller
  • Autoren
  • Journalisten

Ebenso versichern können sich jene, die Musik oder bildende Künste, Journalismus oder Schreiben lehren.

Wer kann sich nicht über die Künstlersozialkasse versichern?

Nicht alle Künstler und Publizisten können sich über die Künstlersozialkasse versichern, da es Ausnahmen gibt. Zu diesen gehören gehören:

  • Kunsthandwerker, wie z.B.
    • Goldschmiede
    • Instrumentenbauer
    • Tätowierer

Auch wer als Künstler oder Publizist nur nebenberuflich selbständig ist und sein Haupteinkommen in einem anderen Bereich verdient, hat keinen Anspruch auf die Leistungen der KSK. Grundsätzlich muss man mit der Tätigkeit als Künstler oder Publizist ein Einkommen generieren, welches die Geringfügigkeitsgrenze von 3.900 Euro im Jahr übersteigt. Ebenfalls keinen Anspruch auf die Künstlersozialversicherung haben Selbstständige, die mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigt.

Welche Beiträge müssen Künstler und Publizisten zahlen?

Beiträge an die Künstlersozialversicherung müssen monatlich gezahlt werden und orientieren sich an der Höhe der Beiträge der gesetzlichen Sozialversicherungen sowie an der Höhe der Einkünfte des Versicherten. Da sich das Einkommen von Künstlern und Publizisten schlecht im Voraus abschätzen lässt, werden die Beiträge zur Künstlersozialversicherung meistens auf Grundlage des Vorjahres berechnet.

Die Berechnung an sich ist leicht. Man benötigt jeweils den aktuellen Beitragssatz der gesetzlichen Kranken-, Renten– und Pflegeversicherung sowie das eigene Jahresbruttogehalt. Jahresbrutto geteilt durch 12 ergibt die Basis für die Berechnung der monatlichen Beiträge. Diese Basis wird nun mit dem Beitragssatz der jeweiligen Versicherung multipliziert und noch einmal durch zwei geteilt. Die andere Hälfte der Kosten übernimmt nämlich die KSK. Fertig.

Der Beitrag wird monatlich an die Künstlersozialkasse überwiesen und diese übermittelt dann den Gesamtbetrag an die jeweiligen Versicherungen.

Antrag der Künstlersozialkasse

Um sich bei der KSK anzumelden, müssen freischaffende Künstler und Publizisten einen Antrag stellen. Dafür stellt die Künstlersozialkasse einen umfangreichen Fragebogen zur Verfügung, welcher vom Antragsteller ausgefüllt werden muss und anhand dessen überprüft wird, ob der Anspruch auf die Leistungen der Künstlersozialversicherung besteht. Die Prüfung kann einige Wochen in Anspruch nehmen.

Wer danach einen Zugangsbescheid erhält, hat die Voraussetzungen erfüllt und ist mit Eingang des Zugangsbescheids auch über die KSK versichert. Wenn der Antrag der Künstlersozialkasse abgelehnt wurde, kann man es erneut versuchen. Die Prüfung erfolgt in der Regel nach sehr strikten Kriterien. Erfahrungsberichten zufolge lohnt es sich aber, weitere Nachweise der freischaffenden künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit einzureichen.

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